Immer wieder wird berichtet, dass Luftfahrzeuge mit Laserpointern angegriffen und die Piloten dadurch geblendet werden. Eine solche Laserpointer-Attacke stellt regelmäßig einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr gemäß § 315 StGB dar. Das Gesetz sieht für einen solchen Eingriff eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Das Amtsgericht Zossen hat den Angeklagten wegen... Lesen Sie den ganzen Artikel
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